Keen Bedachungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Keen Bedachungen, Inhaber Michael Keen, Am Sportplatz 17a, 49733 Haren (Ems), gegenüber privaten und gewerblichen Auftraggebern.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere Dachdeckerarbeiten, Dachsanierungen, Flachdachabdichtungen, Klempnerarbeiten, Holzbauarbeiten, Dachfenstereinbau, Reparaturen, Wartungen sowie damit verbundene Nebenleistungen.
2. Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Angebotsannahme oder durch Beginn der Ausführung zustande.
Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzleistungen, die während der Ausführung erforderlich oder vom Auftraggeber gewünscht werden, gelten als Nachtragsleistungen und werden gesondert berechnet.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Abschlagszahlungen können entsprechend dem Baufortschritt verlangt werden. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4. Aufmaß und Mengen
Abrechnungen erfolgen nach tatsächlichem Aufmaß, sofern keine Pauschalvereinbarung getroffen wurde. Abweichungen zwischen Angebot und tatsächlichem Aufmaß können zu Mehr- oder Minderkosten führen.
5. Witterung und Ausführungsfristen
Dacharbeiten sind witterungsabhängig. Regen, Sturm, Frost, Schnee, Hitze oder andere ungeeignete Witterungsverhältnisse können zu Verzögerungen führen. Hieraus entstehende Terminverschiebungen berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.
6. Verdeckte Schäden und Nachträge
Werden während der Arbeiten verdeckte Schäden festgestellt, zum Beispiel an Dachstuhl, Schalung, Dämmung, Unterspannbahn, Mauerwerk, Anschlüssen oder Abdichtungen, werden erforderliche Zusatzarbeiten gesondert angeboten und berechnet.
7. Gerüst, Kran und Baustelleneinrichtung
Gerüste, Krane, Arbeitsbühnen, Absperrungen, Container und Baustelleneinrichtungen sind nur dann Leistungsbestandteil, wenn sie ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Baustelle frei zugänglich ist und erforderliche Zufahrten, Stellflächen sowie Strom- und Wasseranschlüsse zur Verfügung stehen.
8. Material und Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Keen Bedachungen. Materialänderungen aufgrund von Lieferengpässen oder technischen Erfordernissen sind zulässig, sofern sie gleichwertig sind.
9. Abnahme
Nach Fertigstellung ist die Leistung vom Auftraggeber abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
10. Gewährleistung
Für unsere Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde. Verschleiß, unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung oder Eingriffe Dritter sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
11. Wartung und Pflege
Dächer, Dachrinnen, Abdichtungen, Anschlüsse und Dachfenster sollten regelmäßig kontrolliert und gewartet werden. Unterlassene Wartung kann die Lebensdauer beeinträchtigen und Gewährleistungsansprüche einschränken.
12. Fotos und Dokumentation
Keen Bedachungen ist berechtigt, Fotos der ausgeführten Arbeiten zu Dokumentations- und Referenzzwecken zu verwenden, sofern keine personenbezogenen Daten oder eindeutig identifizierbaren privaten Bereiche veröffentlicht werden. Der Auftraggeber kann der Veröffentlichung widersprechen.
13. Haftung
Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.
Stand: Juni 2026
